ASV-Wolfenbuettel
 


Vorwort für die Fischerprüfung

 

Die Fischerprüfung im Bundesland Niedersachsen ist die notwendige Voraussetzung
für die Ausübung des Fischfangs mit der Handangel und zum Erlangen des behördlichen Fischereischeins.
Im Niedersächsischen Fischereigesetz hat der Gesetzgeber zur Erfüllung dieser Forderung
die anerkannten Landesfischereiverbände verpflichtet.
Die Gesamtverantwortung für die Fischerprüfung liegt bei dem zuständigen Landesverband,
hier dem Landessportfischerverband Niedersachsen.
Darum ist die vorliegende Ausbildungs-und Prüfungsordnung für alle Bezirke und Vereine im
Landessportfischerverband (LSFV) Niedersachsen verbindlich.
Der LSFV Niedersachsen bietet in seinem Wirkungsbereich allen Mitgliedern und
Nichtmitgliedern die Möglichkeit an, im Rahmen von Vorbereitungslehrgängen zur Fischer-
Prüfung die notwendigen Kenntnisse zum Erlangen der Fischerprüfung zu erwerben.
Bei jugendlichen Teilnehmern ist der Antrag zum Fischerlehrgang von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Die Lehrgangs-Gebühr ist in voraus zu bezahlen. Anmeldeformulare gibt es in der Geschäftstelle des Angelsportverein Wolfenbüttel.

Sachgebiete der Fischerprüfung


Praktischer Teil:

1.Gerätekunde(Praxis)
2.Praktische Handhabung(Werfen)


Theoretischer Teil:

1.Allgemeine Fischkunde
2.Spezielle Fischkunde
3.Gewässerkunde
4.Gerätekunde
5.Natur-Tier und Umweltschutz
6.Gesetzeskunde
Liebe zukünftige Lehrgangsteilnehmer!
Es sind noch keine fertigen Angler vom Himmel gefallen, auch jeder Profiangler hat einmal als Petri-Jünger angefangen!
Auch im August 2012 wird der Angelsportverein Wolfenbüttel wieder Lehrgänge zur Fischer-Prüfung anbieten.
Genaue Termine und Lehrgangsgebühr werden für 2012 auf unsere Homepage und Geschäftstelle noch bekannt gegeben. Wenn Sie Fragen über den Lehrgang haben, besuchen Sie uns in unserer Geschäftstelle oder rufen Sie an.



 

 

 


 

 
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